Büros :  Zeppelinstraße 5, 13583 Berlin und Oraniendamm 68, 13469 Berlin  - Um vorherige telefonische Terminabsprache wird gebeten.

Anmerkungen zu Honoraren und Kostenstellungen

Der für eine Detektei/Dienstleistung relevante Stundensatz, richtet sich in der Regel nach der Art und Beschaffenheit bzw. dem Aufwand eines zu bearbeitenden Ermittlungsauftrages. Deshalb kann auch erst nach bzw. in einem persönlichen Gespräch zwischen dem Auftraggeber und dem Ermittlungsleiter, in dem alle Fakten genannt und analysiert wurden, die zutreffende Auftragsvergütung endgültig genannt und verifiziert werden.

Wir lehnen aus Überzeugung, überteuerte und unverhältnismäßig überhöhte Honorare, ebenso grundsätzlich ab, wie Dumping-Preise. Denn letztere, wären nur durch hohe Qualitätseinbußen in der Personalwahl der Detektei und der einsetzbaren Technik (Foto, Video und Spezialtechnik etc.) zu erzielen.

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Ein Qualitätsverlust der dann grundsätzlich immer zu Ihren Lasten gehen würde!

Alle Ermittlungen und Observationen können von uns unabhängig von der Örtlichkeit in der gesamten Bundesrepublik und auch weltweit kurzfristig vorgenommen werden. Unser besonderer Augenmerk, liegt aber in der Tätigkeit für Personen bzw. Unternehmen, hier aus Berlin und den umliegenden Orten und Gemeinden. Denn hier kommen wir her und kennen uns aus; die besonderen Gegebenheiten, das Land und die Leute eben. Ein sehr großer Vorteil gegenüber den anderen "bundesweiten" und überegionalen Detekteien!

Schildern Sie uns bitte immer genau den Sachverhalt. Je mehr Informationen und Daten wir von Ihnen im Vorfeld erhalten, um so schneller und auch sicherer können wir das gesetzte Ermittlungsziel für Sie erarbeiten! Für die Rückerstattungsmöglichkeiten von Detekteikosten, befragen Sie bitte Ihren Anwalt bzw. Rechtsbeistand oder lesen sie auch die Urteile/Hinweise auf unserer Internetpräsentation. »Gerichtsurteile zu Detekteikosten.  

Zwischen dem Auftraggeber und unserer Detektei wird ein Dienstleistungsvertrag bzw. eine Honorarvereinbarung abgeschlossen. In dieser Vereinbarung, werden die Auftrags- und Rechnungstellungsgrundlagen verifiziert.

1. Die Honorarstellung der Ermittlungs- und Observationsstunden.

2. Die Berechnung der im Einsatz bzw. Auftrag gefahrenen Kilometer.

3. Die evtl. anfallenden Kosten von Einsatztechnik. (Foto/Video bzw. GPS etc.)

Eine Berechnung von sogenannten Tagesspesen oder Nachtzuschlägen wird nicht erhoben. Weiterhin wird im Dienstleistungsvertrag der Auftrag schriftlich formuliert. Der Auftraggeber bekundet und bestätigt sein berechtigtes Interesse z.B. als Geschädigter, Arbeitsverhältnis, fehlende bzw. falsche Unterhaltszahlungen, Ehebetrug etc. gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Auftragsvergabe keine kriminellen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele zu verfolgen.

Eine staatliche Gebührenordnung für Detekteien/Detektive gibt es in Deutschland nicht. Aus diesem Grund erfolgen unsere Auftragsberechnungen nach den Richtlinien/Vorgaben der Berufsverbände für Detekteien in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Honorarsatz für Privatermittlungen - Bundesweit ab 40,- € Detektiv/Stunde

Honorarsatz für Handel, Wirtschaft und Industrie ab 40,- € Detektiv/Stunde

Honorarsatz für Auslandeinsätze -   International ab 55,- € Detektiv/Stunde

Im Einsatz gefahrene Kilometer/ Einsatzfahrzeug ab  0,65 € pro Kilometer

Rufen Sie uns doch einfach zu einer kostenfreien Erstberatung an oder schreiben Sie uns eine Email

Detektiv-Agentur Schrauwers - Büro: 030 - 20151393  täglich von 9°° Uhr  bis 22°° Uhr

Wir sind geprüftes Mitglied im Bund internationaler Detektive   und unterliegen somit einer verbindlichen Berufsordnung für Detekteien in der BRD..

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