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Auskunftei - Amtsrecherche:
Einige Recherchen bieten wir Ihnen zu günstigen Pauschalen/Konditionen an.
Wir recherchieren für Sie bei(m):
· Einwohnermeldeamt
· Gewerbeamt
· Schuldnerregister
· Postanschriftüberprüfung
· Arbeitgeberrecherche
· Handelsregisterauskünfte
· Patentrechtsauskünfte
· Personenrecherche
und anderen Registern.
(Auszug: Bundesdatenschutzgesetz) Berechtigtes Interesse im Sinne des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) Auskunfteien (Detekteien) dürfen zwar grundsätzlich auch ohne das Wissen der Betroffenen personenbezogene Daten erheben, dies muß aber nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise geschehen (§§ 29 Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Eine Datenerhebung mit Hilfe von Legenden ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Legenden, die den Straftatbestand der Amtsanmaßung und den Mißbrauch von Titeln (§§ 132, 132 a StGB) erfüllen. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz selbst macht sich strafbar, wer die Übermittlung geschützter Daten, die nicht offenkundig sind, durch unrichtige Angaben erschleicht (§ 43 Abs. 2 Ziff. 1).
Für die Rückerstattungsmöglichkeiten von Detekteikosten, befragen Sie bitte Ihren Rechtsbeistand oder lesen sie die Hinweise auf unserer Internetpräsentation. »Gerichtsurteile.
Als Einzelermittlung von uns nicht durchgeführt werden; Halterfeststellungen über Kfz-Kennzeichen und Inhaberrecherchen von Telefon und Funkrufnummern.
Büro Reinickendorf: Oraniendamm 68, 13469 Berlin - Büro Spandau: Zeppelinstr. 5, 13583 Berlin
Telefon: (49) o30 - 351085 88 - Telefax: 030 - 23362398 Email: info(at)berlin-detektiv.de
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